Erst- und Folgebelehrung

Unterschiede auf einen Blick!

Erstbelehrung oder Folgebelehrung?
Was benötige Ich?

Sie treten erstmals eine neue Arbeitsstelle an, bei welcher Sie mit Lebensmitteln in Berührung kommen? Oder haben nach langer Pause eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich wiederaufgenommen? Vor Beschäftigungsbeginn verlangt Ihr Arbeitgeber einen Hygienenachweis? 

Was genau Sie benötigen und wo Sie die Nachweise erhalten, erklären wir Ihnen in einem kurzen Überblick. 

Wer muss die Erstbelehrung absolvieren?

Die Erstbelehrung muss gemäß §43 des Infektionsschutzgesetzes jeder absolvieren, der gewerblich mit offenen Lebensmitteln arbeitet und diese behandelt, herstellt oder in Verkehr bringt. Die Belehrung muss vor Aufnahme der Tätigkeit beim Gesundheitsamt oder, bei einem von diesem, beauftragten Arzt vorgenommen werden und darf bei Beschäftigungsantritt nicht älter als drei Monate sein. 

Wann muss die Folgebelehrung erfolgen?

Neue Mitarbeiter müssen unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit belehrt werden, vorausgesetzt sie haben schon einmal im Berufsleben das Gesundheitszeugnis (Erstbelehrung) erworben. Die Folgebelehrung aller Mitarbeiter muss spätestens innerhalb von zwei Jahren erfolgen.

Wer kann die Folgebelehrung durchführen?

Die Belehrung kann entweder durch den Arbeitgeber selbst oder durch einen entsprechenden Dienstleister, wie beispielsweise das Deutsche Hygiene-Kolleg erfolgen.

Fakten auf einen Blick

Erstbelehrung

Folgebelehrung

  • Gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Erste Hygienebelehrung im Berufsleben (Gesundheitszeugnis)
  • Erfolgt einmalig beim Gesundheitsamt
  • Bescheinigung darf bei Beschäftigungsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein
  • Aushändigung des Nachweisheftes
  • Gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Jede nach der Erstbelehrung folgende Hygienebelehrung
  • Erfolgt als jährliche Auffrischung
  • Als Online-Schulung durchführbar
  • Aushändigung eines Zertifikates

Haben Sie noch Fragen?

 Wir beraten Sie gern!

In der lebensmittelverarbeitenden Industrie ist die Einhaltung strenger Hygienestandards unerlässlich, um die Sicherheit und Qualität der Produkte zu gewährleisten. Die Erst- und Folgebelehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetzes spielt dabei eine zentrale Rolle. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen sind essenziell für jeden, der gewerblich mit offenen Lebensmitteln zu tun hat – sei es in der Herstellung, Verarbeitung oder im Vertrieb.

Unser umfassender Leitfaden bietet Ihnen einen detaillierten Überblick darüber, was Sie vor dem Antritt einer neuen Stelle im Lebensmittelbereich oder nach einer längeren Pause wissen müssen. Von der notwendigen Erstbelehrung, die vor Arbeitsbeginn absolviert werden muss, bis hin zur regelmäßig erforderlichen Folgebelehrung – wir klären auf, wer belehrt werden muss, wann und von wem die Belehrungen durchgeführt werden können.

Besonders hervorzuheben ist die Bedeutung der Folgebelehrung, die spätestens alle zwei Jahre, besser jährlich, erfolgen muss, um das Bewusstsein für Hygienepraktiken kontinuierlich aufrechtzuerhalten und zu aktualisieren. Dies kann entweder intern durch den Arbeitgeber oder extern durch qualifizierte Dienstleister wie das Deutsche Hygiene-Kolleg durchgeführt werden.

Verstehen Sie die gesetzlichen Anforderungen und stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeiter stets über die neuesten Hygienestandards informiert sind. Unsere Expertise und Ressourcen unterstützen Sie dabei, die Hygienevorschriften nicht nur zu erfüllen, sondern in Ihrem Betrieb eine Kultur der Hygieneexzellenz zu etablieren. So tragen Sie effektiv dazu bei, die Gesundheit Ihrer Kunden und den Erfolg Ihres Unternehmens zu sichern.

Warenkorb