Infektionsschutzgesetz (Isfg.)
Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
Was ist das Infektionsschutzgesetz?
Das Infektionsschutzgesetz dient in erster Linie dazu Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und deren Weiterverbreitung zu verhindern. Es legt fest, welche Krankheiten und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern als meldepflichtig zu deklarieren sind. Es gibt zudem die Richtlinien für die korrekten Angaben beim Gesundheitsamt vor.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet alle Mitarbeiter mit Aufgaben im Lebensmittelbereich, fortlaufend Belehrungen zum Infektionsschutz zu unterziehen. Erstbelehrungen finden immer beim Gesundheitsamt statt. Alle Folgebelehrungen erhalten Sie bei uns.
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